Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass ein vorweisbares Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise bei der zuständigen Botschaft/Konsulat ein Visum beantragt werden. Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Bei der Erteilung eines solchen Visums sind der bearbeitenden Stelle Nachweise über den Aufenthaltszweck vorzulegen. Informationen über Möglichkeiten der Visumsverlängerung sind bei der zuständigen Stelle zu erfragen. Wer in Thailand wegen eines ungültigen bzw. eines abgelaufenem Visums auffällig wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, bis hin zur Inhaftierung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
1. Devisen Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Die Landeswährung "Baht" kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt werden. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.
2. Produktpiraterie/Gefälschte Waren Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
3. Antiquitäten Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.
4. Souvenirs Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.
Rauschmittel
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Extasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich gewarnt. Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Dort sollen sogar einige Besitzer von Guest Houses ihren Gästen Drogen zum Kauf anbieten und sie diese anschließend in ihren Räumen konsumieren lassen. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen. In besonders schweren Fällen wird die Todesstrafe verhängt, die in Thailand auch vollstreckt wird.
Kindesmissbrauch
Der sexuellen Missbrauch von minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt
Majestätsbeleidigung
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidung wird in Thailand hart bestraft.
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten, können bestraft werden und führen dann stets zu einem Wiedereinreiseverbot nach Thailand.
Fotografieren
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Medizinische Hinweise
1. Krankheit/Unfall
Größere Krankenhäuser verfügen über englischsprachige, teilweise auch deutschsprachige Ärzte. Deutsche Patienten werden als Privatpatienten behandelt und sind in vollem Umfang zur Zahlung der Behandlungs- und Krankenhauskosten verpflichtet. Das Auswärtige Amt rät in diesem Zusammenhang dringend, vor Reisebeginn eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.
2. Impfungen
Zur Einreise besteht offiziell keinerlei Impfpflicht, es sei denn, man reist aus einem aktuellen Seuchengebiet ein. Bei Reisen nach Thailand sind jedoch aus Sicht des Auswärtigen Amtes einige Impfungen unbedingt erforderlich. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgspräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie sich nur in reinen Touristengegenen aufhalten werden, dann sollten Sie sich gegen Hepatitis B Impfen lassen(wird von den Krankenkassen getragen). Empfohlen wird allerdings auch noch eine Impfung gegen Malaria, besonders dann, wenn Sie sich in den Dschungel begeben möchten.
3. Aids-Risiko
Das Risiko einer HIV-Infektion, besonders beim Besuch von Prostituierten, ist in Thailand sehr hoch. Ungeschützter Geschlechtsverkehr ist daher auf jeden Fall zu vermeiden.
Zuständige deutsche Auslandsvertretung ist die deutsche Botschaft in Bangkok
| Embassy of the Federal Republic of Germany |
| G.P.O. Box 2595, |
| 9 South Sathorn Road |
| Bangkok 10120 |
| Tel: 287 90 00 |
| Fax: 287 17 76 |
| http://www.german-embassy.or.th |
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